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Aktuelles

Stadt Vogtsburg klar gegen regelmäßige Flutungen

15.02.2017

Dorothea Nusser-Schuetz
Foto: Dorothea Nusser-Schuetz

 

Land soll für Schäden durch geplanten Polder Breisach-Burkheim aufkommen Die Stadt Vogtsburg wendet sich in ihrer Stellungnahme zu dem geplanten Hochwasserrückhalteraum Breisach-Burkheim klar gegen die regelmäßige Flutung des Polders und fordert stattdessen eine so genannte Schlutenlösung plus.

Die Stadt Vogtsburg fürchtet, dass sich die Schnaken im Burkheimer Rheinwald durch die geplanten ökologischen Flutungen stark vermehren. In seiner Sitzung am Dienstagabend votierte der Gemeinderat einstimmig für die 60-seitige, detaillierte Stellungnahme, mit der die Kommune ihre Vorbehalte gegen den Hochwasserrückhalteraum im Rahmen des derzeit laufenden Planfeststellungsverfahrens geltend macht.

Vorrang für Schlutenlösung Bürgermeister Benjamin Bohn ging noch einmal auf einige der in der Stellungnahme vorgebrachten Kritikpunkte ein. Grundsätzlich, so der Bürgermeister, verschließe sich die Stadt Vogtsburg nicht der Notwendigkeit des Hochwasserschutzes am Rhein. Allerdings müssten die negativen Auswirkungen für die Bürger so gering wie möglich gehalten werden.

Dies sei bei den so genannten ökologischen Flutungen zur Anpassung des Waldes an feuchtere Umweltbedingungen nicht der Fall. Deshalb präferiere die Stadt eindeutig die immer wieder geforderte Schlutenlösung, bei der einige Altrheinarme und Schluten wieder geöffnet und Quelltöpfe begleitend geschützt werden sollen. Statt regelmäßiger, flächenhafter Flutungen werde diese einen von Schluten und Gießen durchströmten Auewald ähnlich dem benachbarten Taubergießen entstehen lassen, der auch über eine hohe touristische Attraktivität verfüge.

Folgen Winzer und Landwirte In ihrer Stellungnahme verweist die Stadt auf die kommunale Bauleitplanung, die durch den Bau des Polders nicht eingeschränkt werden dürfe. Gefährdungen der tieferen Ortsteile Burkheims, beispielsweise durch den Anstieg des Grundwassers, müssten ausgeschlossen werden. Wo kommunales Eigentum in Mitleidenschaft gezogen werde, müsse das Land für vollständigen Ersatz sorgen. Dies gelte unter anderem für städtische Waldflächen, aber auch für Straßen und Wege. In mehrfacher Hinsicht betroffen seien die Landwirtschaft und der Weinbau. Flächenverluste, Verstaubungen, Vernässungen und mikroklimatische Veränderungen seien zu befürchten.

Wert des Waldes wird gemindert Der Bau des Polders und die regelmäßigen Flutungen würden zudem den Wert des Rheinwaldes als Freizeit- und Erholungsraum stark mindern. Dies hätte auch empfindliche wirtschaftliche Einbußen für die Gemeinde zur Folge, lautet der Einwand. Die Stadt fordert deshalb, dass die Sperrungen des Waldes auf ein Minimum begrenzt werden und dass die Kommune verlässlich über den Zeitpunkt und die Dauer der Flutungen informiert wird. Außerdem müsse das Land komplett für die anfallenden Aufräumarbeiten nach den Flutungen aufkommen. Das gelte ebenfalls für die Pflege und den Unterhalt des gesamten, der Entwässerung dienenden Bach- und Grabensystems auch außerhalb des Polders.

Kompensation für die Vereine Für mehrere Burkheimer Vereine haben Bau und Betrieb des Rückhalteraumes erhebliche negative Auswirkungen. Laut Bohn seien diese zum Teil existenzbedrohend. Der Vorhabenträger müsse deshalb für eine volle Kompensation der Vereine sorgen, lautet die Forderung der Stadt. Befürchtet wird auch eine Zunahme der Schnaken- beziehungsweise der Insektenplage durch die Flutungen.

Dies werde die Lebensqualität der Bürger und die touristische Attraktivität des Ortes mindern. Das Land müsse deshalb umfassende Maßnahmen gegen eine Zunahme der Schnaken- und Insektenplage ergreifen.

Beweissicherung und Monitoring Die Stadt Vogtsburg fordert ein umfassendes Beweissicherungs- und Monitoring-Verfahren, durch das während des Baus und des Betriebes des Hochwasserrückhalteraumes auftretende Schäden dokumentiert werden können. Burkheims Ortsvorsteher Herbert Senn lobte die Stellungnahme als sehr ausführlich und gut ausgearbeitet. Den Bürgern dankte er für die vielen bisher in der Offenlage eingegangenen Einwendungen. Bürgermeister Bohn wies darauf hin, dass die Einwendungsfrist bis zum 22. Februar laufe. Die Bürger forderte er auf, von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen.

 

Den ungekürzten Bericht können Sie hier auf der Webseite der BZ einsehen.