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Breisach-Burkheim


Polder- / Rückhalteraum Breisach-Burkheim




Das Planfeststellungsverfahren für den Polder Breisach-Burkheim sollte ursprünglich zeitgleich mit dem Polder Breisach-Kulturwehr durchgeführt werden. Aufgrund unzureichender Planunterlagen konnte das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald dieses Verfahren noch nicht eröffnen.
Aufgrund von der BI nachfolgend erhobenen Forderungen überarbeitet derzeit das Regierungspräsidium die Planungsunterlagen.

  • Einrichtung eines "Fließpolders", es darf kein Staupolder entstehen.
  • Das Reglement der sog. "ökologischen Flutungen" ist zu ersetzen durch eine erweiterte ökologische Schlutenlösung mit Revitalisierung des Rückhalteraumes.
  • Herstellung von Fließverhältnissen im Rückhalteraum ähnlich Taubergießen.
  • Schutz der Quelltöpfe und Giessen.
  • Der geplante Querriegel / Querdamm muss entfallen, damit eine gigantische Zerstörung der Natur im Rheinwald von ca 5 ha verhindert wird und dass es zu keiner größeren Stauhaltung im südlichen Rückhalteraum kommt.
  • Die Verlegung des Sportgeländes in Burkheim muss für den Verein und die Stadt Vogtsburg finanziell verträglich sein.
  • Die Belange aller Vereine im Rückhalteraum sind angemessen zu berücksichtigen und gegebenenfalls zu entschädigen.
  • In Burkheim müssen die tiefer gelegenen Ortsteile durch genügend Grundwasserbrunnen gegen Grundwasseranstieg geschützt werden.
  • Ausreichender Schutz der landwirtschaftlichen Flächen außerhalb des Rückhalteraumes gegen Grundwasseranstieg muss gewährleistet sein.
  • Beim Bau des Rückhalteraumes ist auf die Belange des Tourismus, der Naherholung und der Landwirtschaft Rücksicht zu nehmen.
  • Zufahrts- und Baustraßen zu den notwendigen Bauwerken müssen verträglich eingerichtet werden, z.B. keine übermäßige Behinderung für die Landwirtschaft und den Tourismus.
  • Bei den Planungen ist die französische Seite rechtzeitig mit einzubeziehen.

 

Definition ökologische Schlutenlösung


Die von der BI entwickelte „ökologische Schlutenlösung“ stellt sich aus ihrer Sicht wie folgt dar:

  • Erweiterung der bereits vorhandenen Schluten und Öffnung und Durchflutung früherer Altrheinarme, um damit den Durchfluss im gesamten Rückhalteraum zu verbessern und Verschlammungen zu vermeiden.
  • Herstellung von Verbindungen der vorhandenen Schluten und der Gewässerarme, sowie Schutz der Gießen und Quelltöpfe, die lt. Naturschutzgesetz zu schützen sind.
  • Zeitweise Ausuferung der Gewässer bis zur Grenze der flächigen Überflutung mit zügiger Ausleitung, so dass noch keine Schäden in der Landwirtschaft eintreten und dass noch kein Pumpenbetrieb zum Schutz außerhalb des Rückhalteraumes gegen Grundwasser-anstieg  notwendig ist.
  • Entfernung von Fließbehinderungen wie Wege, Dämme, etc. die den Durchfluss verhindern, um dadurch die Verschlammung des Fließgewässers durch Staus und durch geringe Fließgeschwindig-keiten zu vermeiden, und gleichzeitig eine Revitalisierung des gesamten Gebietes im Rückhalteraum zu erzielen.
  • Erhöhte Wasserführung in den vorhandenen Gewässern sichern, um damit eine Entschlammung der Gewässer zu erreichen.
  • Es darf kein Staupolder, sondern es muss ein Fließpolder entstehen.
  • Eine ökologische Schlutenlösung verbessert die Grundwasser-dynamik und die Durchflüsse im gesamten Rückhalteraum. Allerdings bedeutet der geplante Querdamm zusätzliche Stauhaltungen und verhindert somit einen Fließpolder.


Im Vergleich zu den anderen Rückhalteräumen am Oberrhein wird Breisach und Burkheim nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit überproportional belastet.
Die wichtigsten Forderungen der BI zur Veränderung der Planungen für den Rückhalteraum Breisach-Burkheim sind daher:


1. Verzicht auf den geplanten Querriegel

2. Gewährleistung eines „Fließpolders

3. Schutz der Quelltöpfe und Giessen gegen Rheinwasserüberflutungen

4. Schutz der landwirtschaftlichen Flächen gegen Grundwasseranstieg

5. Schutz des Stadtteiles Burkheim gegen Grundwasseranstieg

6. Vereinseigentum ist zu schützen oder angemessen zu entschädigen

7. Das Reglement der „sogenannten“ ökologischen Flutungen ist zu ersetzen durch eine erweiterte ökologische Schlutenlösung mit Revitalisierung des Rückhalteraumes

8. Beim Bau des Rückhalteraumes ist auf die Belange des Tourismus, der Naherholung  und der Landwirtschaft Rücksicht zu nehmen

9. Zufahrts- und Baustraßen zu den notwendigen Bauwerken müssen verträglich  eingerichtet werden, z.B. keine übermäßige Behinderung der Landwirtschaft und des Tourismus

10. Bei den Planungen ist die französische Seite mit einzubeziehen
 
Begründung:
 
Zu 1. und 2.
Der Raumordnungsbeschluss des Regierungspräsidiums vom 7.3.1991 untersagt in der Ziffer 2 die Errichtung des Querriegels. Der wirksame Hochwasserschutz –Wegfall von rund 1,5 Mio/m3 Wasser auf 167 Mio/m3 – ist dadurch nicht gefährdet. Der Bau des Querriegels führt zu einer gigantischen Zerstörung der Natur im Rheinwald. Er  zerschneidet den Lebensraum und führt zu „Staupoldern“ und damit im Laufe der Zeit zu einer Sedimentierung ähnlich der Erfahrungen wie beim Taubergiessen.
 
Zu 3.
Die Nutzung des Rückhalteraumes muss auf den Schutz der limnologisch einmaligen Quelltöpfe und Giessen ausgerichtet werden. Zu hohe Wasserstände und der Eintrag von Schlamm beeinträchtigen und zerstören diese Quelltöpfe.
 
Zu  4. 5. und 6.
Der Schutz des Stadtteiles Burkheim und der landwirtschaftlichen Flächen muss dauerhaft gewährleistet sein. Dies gilt insbesondere für den Bereich der „Sonderkulturen“.  
Die Eigentümer von Vereinseinrichtungen sind im vollen Umfang zu entschädigen für den Fall, dass die Einrichtungen nicht gesichert und am bisherigen Standort weiter betrieben werden können (neu für alt).                               
 
Zu 7.
Die derzeitigen Planungen für die sog. “ökologischen Flutungen“ bedeuten nach dem Naturschutzgesetz einen zusätzlichen Eingriff und sind mit den Qualitätszielen des IRP nicht vereinbar. Die Begründung, dass sie als „Anpassungsmaßnahme“ für den vorhandenen Waldbestand erforderlich sind, ist unzutreffend. Der jetzige Wald hat seit der Stauung des Rheins durch das Wehr bei Burkheim längst Grundwasseranschluss und bedarf keiner Anpassung, wenn auf den Querriegel verzichtet und damit ein Fließpolder möglich wird.
Deshalb wird vorgeschlagen, das Reglement der „ökologischen Flutungen“ so zu verändern, dass das vorhandene Schlutensystem für eine dauerhafte Revitalisierung genutzt wird, um in einem 2-Stufen-System (Schluten mit ganzjährig Wasser, Schluten nur im Bedarfsfall mit Wasser) ökologisch eine Verbesserung und damit soweit erforderlich eine sinnvolle Augleichsmaßnahme erreicht wird. Dabei ist zu prüfen, ob das geplante Einlaufbauwerk ausreicht, oder ob an weiteren Stellen dies sinnvoll ist, und ob der Einlaufkanal verbreitert und verlängert werden muss.
Ein Verzicht auf das geplante Reglement würde eine wesentliche Entschärfung der Gefährdung bzw. Vernichtung der Tierwelt bei den „ökologischen Flutungen“ zur Folge haben. Durch die Einrichtung von „Fluchtinseln“ könnte die Situation der Tierwelt verbessert werden.
Insgesamt muss festgestellt werden, dass nur so viel Wasser in den Rückhalteraum eingelassen werden darf, wie nördlich bei Burkheim wieder abfließen kann.
 
Zu 8.
Der Rheinwald ist nicht nur für die Tourismusgemeinden Breisach und Burkheim von existenzieller Bedeutung, sondern auch Naherholungsraum für den Großraum Freiburg. Deshalb ist bei der Errichtung des Rückhalteraumes auf dieses Bedürfnis besonders Rücksicht zu nehmen. Gleiches gilt für die Landwirtschaft mit ihren Sonderkulturen, die bei einer Verschmutzung z.B. in der Bauphase durch Staub nicht zu vermarkten wären.
 
Zu 9.
Durch die Einrichtung und die Benutzung der Baustraßen kann es zu erheblichen Behinderungen der Landwirtschaft und des Tourismus kommen. Verschmutzungen Staubbelästigungen und andere Behinderungen im gesamten Gebiet sind zu erwarten. Die Bauarbeiten müssen umweltverträglich ausgeführt werden.
 
Zu 10.
Aus Frankreich liegt bisher das Einverständnis zum Bau des Rückhalteraums Breisach-Kulturwehr noch nicht vor. Hier wurde versäumt, die Öffentlichkeit in Frankreich umfassend über die Planungen zu informieren. Für das Verfahren Breisach-Burkheim müssen daher vor allem die betroffenen Gemeinden und damit die Bürgerinnen und Bürger auf der französischen Seite ebenfalls über die Planungen informiert werden und sind in das Planfeststellungsverfahren mit einzubeziehen.
 
Schlussbemerkung:
Die Bürgerinitiative ist bereit, in einem Dialog mitzuhelfen, für alle Beteiligten vertretbare Lösungen zu finden.
 
Vorstand der
Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention
Breisach-Burkheim e.V.